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Diese Vereinbarung dient zur 
Fremd-Nutzung der SY DELLE
zwischen:
Christa Meurer (Friedensstr. 23, 59427 Unna, Geboren 19.03.1949 in Bochum) Im weiteren Vertrag EIGNERIN genannt.
Bankkonto: fehlt hier
und
Jonas Manke (Buschweg 39a, 59174 Kamen, Geboren 02.01.1997 in Unna) Im weiteren Vertrag, NUTZER  genannt.
Bankkonto fehlt hier noch

§ 1 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine Aluminium Segelyacht vom Typ REINKE S11 EX mit dem Namen „DELLE“, die im Besitz der Eignerin ist

§ 2 Nutzungsrechte
Der Nutzer muss die Yacht auf eigene Kosten alle notwendigen  Refitarbeiten umgehend erledigen
nach Genehmigung durch den Erbauer
Der Nutzer verpflichte sich, alle notwendigen Refitarbeiten an der Yacht auf eigene Kosten auszuführen,  nach Bekanntgabe und Genehmigung durch den
Erbauer
§ 2a
Nach Absprache kann die
Eignerin die Yacht selber ohne oder mit dem Nutzer gemeinsam belegt werden.
§ 2b
Im Januar jeden Jahres, muss ein voraussichtlicher Belegungsplan erstellt werden.
§ 2c
Wenn die Yacht nicht vom Nutzer  selber  belegt wird, kann die Eignerin das Boot nutzen oder zur Nutzung an den Erbauer frei geben.
Eine Fremdnutzung durch den Nutzer ist nur nach Absprache und schriftlicher Genehmigung, bzl der Haftpflicht gegenüber deren Vversicherung und mit der Eignerin möglich.
Das gilt auch für an Bord mitnutzende  Personen.
Grundsätzlich hat die Eignerin das Recht, die Yacht bis zu maxima 1 Monat des Winterhalbjahres und 4 Monate des Sommerhalbjahres, ohne oder gemeinsam mit dem Nutzer, nach Absprache von Zeit und Raum zu Nutzen  oder nutzen zu lassen. 
Der Nutzer hat diesen dann vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen
§ 2d
Ein Vertrag zum Kauf mit  Vorkaufsrecht ist Gegenstand dieses Vertrages in der Anlage. Er bekommt gesondert, gemäß dessen Inhalt, hier durch gegenseitige Unterschriften Gültigkeit erhalten.
§ 2e
Bauliche und optische Veränderungen können  durch den Nutzer, aber nicht ohne die
Genehmigung des Erbauers vorgenommen werden.

Ein konstruktiver Umbau ist von der  Eignerin VORHER zu genehmigen.
§ 2f
es darf nur in beiden Cockpits und nicht auf Grund der Naturholzvertäfelung im WC-Raum geduscht werden. Zumal dafür die Lenzpumpe nicht installiert ist. Aber auch dann nicht, wenn dieses reoariert worden ist. Das würde nur bei Einbruch von Wasser im WC-Raum über den Duschtassen-Ablauf der Scherheit des Lenzens dienen.

§ 2g
Bei einem Total-Verlust bei nachgewiesener Nutzung vom Nutzer der SY Delle, ist von dem Nutzer an die Eignerin eine Summe
von 35000 € (netto für brutto) innerhalb einer halben Jahresfrist zu zahlen.
Dafür muss für die Nutzung dauerhaft  eine KASKO—Versicherung als Sicherheit abgeschlossen sein und jährlich durch Zahlbeleg nach Zahlungsverpflichtung innerhalb einer Woche nachgewiesen werden.

§ 3 Vertragsdauer 
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er wird durch einen getätigten Kauf, gemäß Vorvertrag mit Vorkaufsrecht, ungültig

§ 4 Sonstige Vereinbarungen
4a) Im Zusammenhang mit dem Recht des Nutzers das Boot zu bewohnen  entstehen  alle zusätzlichen Verpflichtungen des Nutzers zu allen Unterhaltungs- und Refitkosten.
4b) Nur die Eignerin hat das Recht, den Standort der Segelyacht „Delle“ zu bestimmen.
4c) Wann soll die Delle Binnen nach wohinzurück geführt werden ?!
4d) Der Schiffsname „DELLE“ darf nicht geändert werden.
4e) Eine Bau-Lizenz des Schiffsbau-Archtekten Kurt Reinke liegt in einer A5-Hülle im SAFE (WC)
Desgleichen die Funkgenehmigung für das UKW-Gerät auf der SY DELLE. Dieses unterliegt den Bestimmungen der Frequenzzuteilung.
Desgleichen der  Stander-Eigner-Schein vom TRANS-OCEAN e.V. auf den Erbauer.
Desgleichen der Eignerin-Schein im Schiffsregister Hamburg
4f)
Der Nutzer muss der Eignerin jährlich den Zahlungsbeleg einer von ihr anerkannten  Haftpflicht-Versicherung unaufgefordert vorlegen
4g)
ein BUDGET-Plan aus verändertem Beststand einer Nuzung  des Kontos , ohne Einspruchsrecht der Verkäuferin, kann von dem Erbauer angefordert werden. Eine Änderung des Bank-Kontos ist nur mit Genehmigung der Eignerin zulässig und danach sofort benannt werden.
4h) die Eignerin erhält von vor Anker oder im Hafen liegend,  möglichst ."TÄGLICH" ein "digitales" LOGBUCH.
Ausgenommen, es besteht nachweisbar kein Zugang zu einer telefonischen Verbindung (kein WLAN oder Telefonverbindung
Bei Fahrt durchs Wasser, ist der von der Eignerun neu zu kaufende / gekauften TRAKER zu nutzen und mit Erklärungen zu füllen
4i)
Die in EM übernommene Segel- + Motoraustattung, muss bei Rückgabe der Yacht, an dem dann vereinbarten Ort vollständig in gebrauchsfähigem Zustand vorhanden sein.
Sonst muss zum Neuwert Ersatz geliefert oder von der Eignerin, auf Kosten des Nutzers gekauft werden können
Bei Abfahrt aus Emden, werden Bilder dieser Gegenstände zum derzeitgen Zustand gemacht und mit Anerkennungsmerkmalen hinterlegt werden
4j)
Der Nutzer darf jeder Zeit den Nutzungsvertrag aufkündigen.
Die Eignerin kann dann den Rückgabeort und den Zeitpunkt bestimmen.
4k)
Vereinbarung:
Die Asche des Erbauers (Hans-) Jürgen Riesen, muß innerhalb von 10 Jahren in DANZIG vor dem Krantor auf der Mottlau von der Delle aus verstreut werden.
Die Söhne Guido-Otto (Norwegen) und Bodo-Eduard (Australien) werden von dem Termin des Eigners der DELLE 1/2 Jahr vorher benachrichtigt. Ein Erscheinen der oben  Genannten vor Ort ist nicht Bedingung.
Die DANZIG-Aktion, ohne Erfüllung nach DANACH, kann dann mit 25000 € auf Antrag durch die Erben der Eignerin, angefordert werden.

§ 5  
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
5a)
Der Vertrag erhält durch gegenseitige Unterschrift zur Nutzung auf Gegenseitgkeit, wie in § 2a genannt, die Gültigkeit für beide Nutzer

§ 6 (s.a. Kauf)
Bei Nichterfüllung dieses Nutzungsvertrags, entfällt das Vorkaufsrecht gemäß einer Abmahnung zur Korrektur des betroffenen Paragraphen. Nach der zweiten Abmahnung, ohne Korrektur nach zwei Wochen, erlischt dieser Nutzungsvertrag und damit auch das Vorkaufsrecht, ohne eines Hinweises, automatisch.
Die Eignerin darf dann die SY DELLE frei verkaufen. Der Hauptnutzer muss sie dann von der Eignerin eines zu nennenden Datums, an einen von ihr frei zu wählenden Ort bringen.

§ 7
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Eignerin.

Der geschrieben Inhalt wurde von ________ laut vorgelesen und jede Seite mit einem  Handzeichen gekennzeichnet hier per Unterschriten von beiden Vertragspartner akzeptiert

___________  bestätigt vom Ausführer

Ort/ Datum. Emden den 30.7.2022

Eignerin:   _____________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


Nutzer:     _____________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)