§ 2 Nutzungsrechte


Entwurf am 26.6.22 von Jonas Manke:
Der Nutzer erhält das Recht, die Yacht auf eigene Kosten und notwendigen und selber gewollten Refitarbeiten zu fahren und zu bewohnen.
ANTWORT per Mail am 27.6.22 an JM
NEIN
Dazu bedarf es immer die Genehmigung des Erbauers Jürgen Riesen

Wenn die Yacht nicht vom Nutzer genutzt wird, kann die Eignerin das Boot selber nutzen oder zur Nutzung an den Erbauer frei geben.
ANTWORT wie vor  per Mail am 27.6.22 an JM
NEIN,
das bestimmen alleine wir