97 DEK-Rünthe i.d. OSTsee
Von der Taufe am 30.7.1997 in Marina Rünthe ging es über den DHK (Datteln-Hamm-Kanal), den DEK (Dortmund-Ems-Kanal), den Mitteland-Kanal nach Bremerhaven.
Von dort 1998 nach Cuxhaven, dort dann in den NOK in die Ostsee nach Kiel, wo mehrfach die Kieler Woche als Versorger für das Contender-Reagatta-Jungvolk mit dem Jüngsten dort stattfand.
Kiel als Liegeplatz direkt neben der Gorch Fock, brachte dann Touren nach Schweden u. dän. Südsee.
Von Kiel wurde die Delle in 2000 wieder über den NOK nach Cuxhaven und von dort nach WHV geholt und mit Ehepaar Zimmermann, viermalige Weltumsegler, einen Winter in einer mittlerweile in Konkurs gegangene Werft verbracht. Da gab es viel Gemeinsames, doch nur einseitig mit Erfahrungen rund um den Erdball.
Von WHV ging es 2002 durch die Kaiserbalge noch einmal nach BHV, wo die leidige Elektroanlage vom Hersteller überarbeitet werden sollte, jedoch ohne merklichen Erfolg, mit dem wir uns dann noch bis 2009 rumgeplagt haben.
2010 wurde dann alles an Kabel und Geräten rausgenommen, soweit nicht mehr verwendbar und eine "NEUE" Bauernelektrik hinter das alte Paneel neu aufgebaut. Seit dem gibt es keinen Ärger mehr mit Start und Versorgung. Solar hilft für tagelanges Liegen ohne Motor oder Landstrom.
Mehr dazu in ELEKTRO in 2010
# Hier folgen noch 7 Bilder #
Seit dem 23.2.23 gibt es Rechtsanwalts- und Gerichts-Probleme
Durch die polizeilich falsch titulierte Anzeige auf Diebstahl, statt es auf ENTWENDUNG mit übergebenen Schlüssel zum notwendigen Refit zu benennen und zuzüglich durch zwei bevollmächtigte, aber nicht tätig gewordene Rechtsanwalt-Aktivitäten, durch deren permanentes Nichtstun, wurde die Klage vom 5.9.22 am 6.3.24 auf Grund der 4-seitig, aber gelogenen, handschriftlichen polizeilichen Beschuldigten-Befragung, eingestellt.
In Emden geschehen vor seinem YouTube-Video Nr 12 mit der ALVE, der dannwohl auch kostenlos geliehenen SY des Mittäters der Entwendungen von dem Eigner dort: Boris Hummes. Ein unerlaubtes Entfernen jeglicher Art (Teile) ist aber auch immer eine strafbare Handlung
Der Tatbestand zur einer ENTWENDUNG (Wegnahme) ist in § 242 StGB geregelt:2
Statt Touren in 2023 machen zu können, gab es bisher ab Sichtung am 15.8.2022 durch unserer fast mit über 200 Teile leer geräumten Yacht, nur 1 ½ Jahre Frust mit fast täglicher Arbeit zu den teils jugendlichen Kriminellen Dieben Jonas und Silas Manke aus Kamen / in NRW
3 JM mit Armen
Die Klage-Einstellung ist den Dieben auch vom Gericht zugestellt und so leben sie - wie schon im Video 7 hier genannt - und somit besonders Jonas Manke erst einmal bisher schon ein Jahr lang weiter mit seinem Reichsbürgertum, also ohne Bootsführer- und Personal-Beförderungs-Schein, in jetzt bereits 72 Wochen mit meistens im Durchschnitt 4 zahlenden Gästen. Also bei wie viel je Woche 500 € oder sogar 1000 €, eine nicht zu unterschätzende Summe und sicher auch am Finanzamt vorbei ?
4 TdR4 Rettungsring groß mit Text
Diverse Entwendungen – aus über 200 Teile – sind teilweise bereits in den vor-Videos genannt. Dazu gehören alle gesetzlich vorgeschriebenen Rettungsmittel – somit wurde die Yacht für das Befahren, dass sie ja kostenlos mit unserer SY DELLE über den Winter 22 / 23 hätten machen können, selbst nicht mehr möglich – alles aus deren Frust, wie auch schon gesagt, weil die DeLLE ohne deren eigene Versicherungen nicht her gegeben wurde
5 die 2 Diebe mit Text
Das Urteil ist den drei Tätern natürlich auch ab 23.2.23 bekannt und so meint Jonas Manke sein Reichsbürgertum, ohne Bootsführer- und Personen-Beförderungs-Schein auf dem Wasser und sein Seeleben mit der von uns über 200 entwendeten Teilen von unserer SY DELLE in Emden liegend, wohl dann teilfinanzierten SY ANTARES immer noch genießen zu können. Von meinen Bemühungen, die Anzeige neu auf ENTWENDUNG verhandelt zu bekommen, weiß der von uns als eingestufte Dieb ggfs nichts.
6 die Waage
Generalstaatsanwaltschaft Mozartstr 5 26135 Oldenburg Unna 14.2.24
Betreff: NZS……. der STAUR
Für Ihre Darstellung zum Diebstahl danke ich Ihnen. Das habe ich aus dem Urteil der STAUR vom 23.223 nicht so herausgelesen, sonst hätte ich mir 11 Monate Arbeit und Frust ersparen können. Das habe ich jetzt durch Einlesen vom Pfad gemäß u.g. Link versucht zu verstehen: https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/tathandlung-wegnahme.html
Somit liegt die Ursache ggfs bereits bei der Aufnahme unserer Anzeige bei der Polizei in Emden ? Dort ist gesagt worden, dass es eine Tor- und Bootschlüsselübergabe am 3.7.22 zum Refit gab.
Auch in der persönlichen Vorbesprechung am ca. 19.10.22 beim RAe Miermeister in Emden, gab es dazu keine Unterschiedserklärung zwischen Diebstahl ohne Schlüssel und Entfernen mit Schlüssel (vom 27 bis 30.Okt sind wir zu Besprechung in EM gewesen) Dort wurde auch die Vollmacht direkt und ein Kollisions-Prüfungsformular online abgehandelt. Desgleichen wurde das Klage-Einstellungsurteil vom 23.2.23 nicht bei persönlicher Übergabe im Büro Miermeister von einer Frau Sweers an mich, dahingehend, bzw überhaupt nicht besprochen.
Somit trägt die Polizei EM und der RAe Miermeister eine mindestens Mitschuld, wenn er nicht sogar verantwortlich für meine ODYSSEE und jetzt für die Nichtbestrafung einer „unerlaubten ENTWENDUNG" und ggfs somit für die Nicht-Erstattung von 20.000€ haftbar gemacht werden kann ?
Es stellt sich somit jetzt die Frage, wie kommen wir an einen Schadensersatz ?
Eine ganz neue Anzeige aller drei Beteiligten ?
Oder lässt sich die jetzige Anzeige auf ENTWENDUNG wandeln / ändern ?
MfG Jürgen Riesen
PS - Zu Ihrem Schreiben an den RAe U. Miermeister vom 6.2.24 gerichtet, erarbeite ich Antworten, die ich nach meinen oben in ROT eingestellten Zeilen, die ich hoffe von Ihnen beantwortet zu bekommen um dann die Antworten zur v.g. Schreiben (U. Miermeister) ggfs als Anlage zu einem neuen Antrag als BEWEISE, dass es keine „erlaubte Gewahrsamkeit“ gegeben haben KANN, als Anlage für sie drucke oder kann ich das auch als Mail mit Anlagen dann senden ?
7 Ich am Rad
An das Polizeikommissariat Emden Bahnhofsplatz 3 - Emden 19.2.24
Moin Herr ……...
Gemäß der erneuten Ablehnung zur Wideraufnahme von der GSTOL habe ich begriffen,
warum am 23.2.23 die Klage auf Diebstahl eingestellt wurde.
Daß die Klage-Einstellung von der STAUR korrekt war, weil zu einem Diebstahl immer ein BRUCH (Einbruch) gehört.
Die aber hatten Schlüssel zum Einräumen Ihrer Sachen für die Tour und zum notwendigen Refit dafür und somit ist es strafrechtlich eine ENTWENDUNG, wenn nichts Anderes erlaubt wurde, wie genannt. Das hätten Sie Herr …….. m.E. beim Antrag berücksichtigen müssen. Da Ihnen das von uns gesagt wurde. Das ist sicher auch n Ihrer handschriftlichen Aufnahme zu lesen. Leider geht durch den bereits im Okt 22 bevollmächtigte Rechtsanwalt in Emden, der nichts ab Zusendung Ihrer polizeilichen Ermittlung am 23.12.22 und auch nach dem Urteil vom 23.2.23 gemacht hat, unsere ODYSSE bis heute, mit jetzt schon 11 Monaten weiter.
Also ist es eindeutig ein Beratungsfehler von beiden Institutionen ? Für so etwas haben RAe eine Anwaltshaft zu leisten. Was ist jetzt zu tun ?
Bestregents von Jürgen Riesen als Decksknecht der SY DELLE Cuxhaven, in Emden liegend
Klappt das nicht, gehe ich an die Öffentlichkeit über Zeitungen und Fernsehen