In vielen Marinas will man keine eckigen Fahrzeuge, die wie jede Motorbrazze oder Segler, auch als Motorboot zugelassen sind.
Warum ?
Es herrscht dort oft eine gewisse  Unwissenheit:
Hausboote sind keine Wohnschiffe. Das wird einfach unwissendlich verwechselt. Darüber gibt es aber eine  entsprechende Abhandlung in der WSA-Zuordnung   nachzulesen:
Ein Hausboot ist nichts Anderes als ein Motorboot, wenn es dann motorisiert ist. Ohne Motor sieht es dann anders aus. Dann ist es ggfs ein als nicht zugelassenes Wohnschiff, auch wenn es nicht (dauerhaft) bewohnt wird. Nur ist es
meistens immer sehr eckig ! Im Charter gibt es auch modifizierte, als Hausboote im Angeboot, die einem Motorboot ähnliche Aufbauten haben.


Ein Wohnschiff
hat diverse äussere Formen (wie auch aus Plattbodenschiffen) dagegen und braucht unbedingt eine Landver- und entsorgung und daher unbedingt eine behördliche Baugenemigung.

Das wissen viele Marina-Beteiber und auch Stadthäfen selber nicht.

Und so wird z.b. Argumentiert:

Wir haben schon vor Jahren entschieden, keine Wohnboote, bzw. dauerhaft bewohnte Yachten im Verein aufzunehmen.
Der Grund liegt unter anderem im Fehlen der sanitären Anlage. Wir sind ein reiner Liegehafen und wollen es lt. Beschluss auch bleiben.

Was dann soviel heißen muss, dass auch Motor- oder Segelboote, die ein WC, ggfs sogar mit Fäkalientank, und eine Pantry haben, also lt Einstufung eine YACHT ist, nicht bewohnt werden darf ?

Was aber mindestens kurzfristig der gesamten Urlaubszeit von noch in Arbeit stehenden Eignern /innen gemacht wird,

Also ist gemäß o.g. Satzung auch keine kurzfristige, ggfs sogar nur eine Nacht, nicht erlaubt. ?

Dabei sagt die Fäkalien- und Müllentsorgung:

Die auch sicher für Binnen und die Nordsee gültig ist ?

Ausnahmeregelung für Fäkalientanks

Die drohende Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks für kleine und ältere Boote ab 1. Januar 2005 ist abgewendet

  • Carsten Kemmling  • Publiziert vor 16 Jahren

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2004 der 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung zugestimmt. Nach der darin enthaltenen Ausnahmeregelung sind nunmehr Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 10,50 Meter lang oder weniger als 2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, von der Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen.

Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und Toiletten an Bord haben, müssen ab 1. Januar 2005 mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein.

Mit der Befreiung älterer und kleinerer Sportboote von der Nachrüstungspflicht macht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Gebrauch von der Helcom-Empfehlung, die es den einzelnen Nationen freistellt, Boote, bei denen die Nachrüstung mit geschlossenen Fäkalientanks technisch schwierig oder finanziell aufwändig ist, von der Nachrüstungspflicht auszunehmen.