Ein "eckiges" Boot, meistens ohne Kiel/e fahrend und nur für BINNEN zugelassen, ist kein Wohnschiff im Sinne der Schiff-Fahrts-Vverordnung:

Hausboot oder Wohnschiffs

siehe dazu :

L 354/90 Amtsblatt der Europäischen Union

RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

UND DES RATES vom 20. November 2013

über Sportboote und Wassermotorräder

Ein Hausboot ist kein Wohnschiff

Mein Hausboot ist ein bewegliches und zugelassenes Motorboot, nur ebend völlig eckig verbaut.

Und deshalb meint die Mehrheit der Marinas und Stadthafenmeister / innen, dass darauf wohl dauerhaft gewohnt wird. Was man dort wohl nicht will und es auch eine besondere Genehmigung dafür mit Meldeadresse benötigt. Bei einer Motorbrazze oder Segler, die das sogar machen, kräht meistens kein Hahn / Henne dann danach ?

Hausboote werden im Charterbetrieb immer häufiger angeboten.

Die sind dann alle für Binnen als Motorboot zugelassen.

 Nur ein Wohnschiff ist also ein Hausboot

Ein Wohnschiff ist ein Festlieger und benötigt eine Entsorgung an Land

Sie unterliegen, wie jedes Gebäude, einer Baugenehmigung

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Der Kreis Neuruppin verliert im Hausboot-Streit

Ein Hausboot ist keine bauliche Anlage.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden und eine Entscheidung des Bauamtes in Neuruppin gekippt.

Aus dem dem Märkischen Anzeiger Ostprignitz-Ruppin / Neuruppin vom 11.7.2018

Jubel bei Hausbootbesitzer Ralf Günther (40). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Hausboot keine bauliche Anlage ist. Das hatte das Kreisbauamt in Neuruppin behauptet und Günther aufgefordert, sein Hausboot zu „beseitigen“ – weil der Wirtschaftsingenieur dafür weder eine Baugenehmigung habe noch damit rechnen könne, dass der Kreis so eine Genehmigung erteilen werde.

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„Der Landrat muss das Thema Hausboot endlich zur Chefsache machen, um weiteren Schaden vom Landkreis abzuwenden“, sagte Sebastian Steineke, CDU-Fraktionschef im Kreistag. Zudem sollte der Landkreis nicht noch weitere Kosten produzieren. Das sieht Ralf Günther ähnlich. „Ein Bauamt ist für Bauten auf Land zuständig, aber nicht für Autos oder Boote.“