Mit Antwort jr auf Nutzungsvertrags-Entwurf von JM
Am 2.7.22 auf den Entwurf 1.7.22 von Jonas Manke
Vertrag zwischen:
Christa Meurer (Friedens str. 23, 59427 Unna, Geboren 19.03.1949 in Bochum) Im weiteren Vertrag EIGNERIN genannt
und
Jonas Manke (Buschweg 39a, 59174 Kamen, Geboren 02.01.1997 in Unna) Im weiteren Vertrag, NUTZER genannt
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine Aluminium Segelyacht vom Typ REINKE S11 EX mit dem Namen „DELLE“ und im Besitz der Eignerin ist
Die Eignerin erklärt, dass sie zu einer uneingeschränkten Rechtsübertragung berechtigt ist, über die Rechte an der im Vertrag genannten Yacht noch nicht anderweitig verfügt hat und diese Rechte frei von dritten sind, also durch diesen Vertrag keine Rechte dritter verletzt werden.
§ 2 Nutzungsrechte
Der Nutzer erhält NICHT das Recht, die Yacht auf eigene Kosten und notwendigen und selber gewollten Refitarbeiten zu fahren und zu bewohnen
Dazu bedarf es immer die Genehmigung des Erbauers Jürgen Riesen
Wenn die Yacht nicht vom Nutzer genutzt wird, kann die Eignerin das Boot selber nutzen oder zur Nutzung an den Erbauer frei geben. NEIN, das bestimmen alleine wir
Grundsätzlich hat die Eignerin das Recht, die Yacht minimal 4 bis maximal 8 Wochen im Jahr zu Nutzen oder nutzen zu lassen.
Das ist erst einmal nur ein Vorschlag
Die Nutzung der „DELLE“ ist für den Nutzer bis zum Abschluss des Kaufvertrages der „DELLE“ hiermit vereinbart.
Ein Vertrag zum Kauf mit Vorkaufsrecht ist Gegenstand dieses Vertrages in der Anlage. Er muss gesondert, gemäß dessen Inhalt, hier durch gegenseitige Unterschriften Gültigkeit erhalten.
Bauliche und optische Veränderungen können frei durch den Nutzer, auch ohne die Genehmigung der Eignerin vorgenommen werden. Siehe oben, Auch hier NICHT ohne Genehmigung des Erbsuers Grundsätzlich ist ein Austausch und ein Umbau im beiderseitigen Interesse anzustreben. Wenn es denn erforderlich und auch sinnvoll idt
§ 3 Vertragsdauer
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er wird durch einen getätigten Kauf, gemäß Vorvertrag mit Vorkaufsrecht, ungültig
§ 4 Sonstige Vereinbarungen
Im Zusammenhang mit dem Recht des Nutzers das Boot zu fahren und zu bewohnen, entstehen alle zusätzlichen Verpflichtungen des Nutzers zu allen Unterhaltungs- und Refitkosten gegenüber der Eignerin.
Der Nutzer hat NICHT das Recht das Tourgebiet und damit den Standort der Segelyacht „Delle“ selber alleine zu bestimmen.
Der Schiffsname „DELLE“ darf nicht geändert werden.
Unten ist noch zzgl zu ergänzen:
Eine Bau-Lizenz des Schiffsbau-Archtekten Kurt Reinke liegt in der Anlage.
Der Kaufvertrag in der Anlage ist Bestandteil und Voraussetzung für diesen Nutzungsvertrag auf Gegenseitigkeit.
ein BUDGET-Plan als veränderbare Grundlage, ohne Einspruchsrecht der Verkäuferin, kann von dem Erbauer angefordert werden
LÖFFELLISTE als veränderbare Grundlage ohne Einspruchsrecht der Verkäuferin, kann von dem Erbauer angefordert werden
§ 5
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Eignerin.
Ort/ Datum. __________, den ___________
Eignerin: _____________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Nutzer: _____________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)