Ausschließliche Hinrichtungsform in Pakistan ist das Hängen am Galgen. Auf gut zwei Dutzend Verbrechen steht die Todesstrafe, darunter Mord, Terror, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, aber auch Beleidigung des Propheten Mohammed. In der Praxis findet sie nur bei wenigen Straftaten Anwendung. Wegen Blasphemie zum Beispiel wurden bislang zwar Hunderte Menschen zum Tode verurteilt, aber noch keiner hingerichtet. Mehr als 4.000 Menschen sitzen derzeit in den Todeszellen, manche Menschenrechtsorganisationen gehen sogar von mehr als 8.000 Verurteilten aus. Neben China, Iran und Saudi-Arabien ist Pakistan das Land mit den meisten vollstreckten Urteilen. 

Und doch gibt es nur wenige Informationen über den Alltag der Gefangenen, über das Leben in den Todeszellen, über den Ablauf der Hinrichtungen. Von den vielen Hinrichtungsstätten existieren keine Fotos, keine Videos. Man weiß, dass die Angehörigen den Verurteilten am Abend vor der Hinrichtung einen letzten Besuch abstatten dürfen. Bei der Vollstreckung selbst, die in den darauffolgenden frühen Morgenstunden stattfindet, dürfen sie nicht dabei sein. Angehörige des Opfers hingegen sind als Zeugen zugelassen. Sie haben nach den Vorgaben der Scharia bis Sekunden vor dem Moment, in dem der Henker den Hebel zieht und damit die Falltür unter dem Galgen öffnet, das Recht, den Delinquenten zu begnadigen. Kaum jemand macht von diesem Recht Gebrauch. Die Zustimmung zur Todesstrafe scheint in der gesamten Bevölkerung hoch, auch wenn es kaum belastbare Studien hierzu gibt. Immerhin hat der oberste Gerichtshof in Islamabad vor wenigen Tagen die Hinrichtung von Geisteskranken verboten. 

 5.4.21 aus WIKIPEDIA

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